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Im Unterschied zur Funktion eines Rechtsanwaltes, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege in Rechtsangelegenheiten ausschließlich eine Partei berät oder vertritt, ist  ein Notar als berufener Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

Da der Notar in Berlin zugleich Rechtsanwalt ist, sind das Notaramt und das Anwaltsmandat strikt voneinander zu trennen. Anwaltliche Beratung / Vertretung und notarielle Betreuung in der selben Angelegenheit sind also ausgeschlossen.

Selbstverständlich ist, soweit es gewünscht wird, eine juristische Beratung in Vorbereitung einer notariellen Urkunde Bestandteil notarieller Tätigkeit.


Als Notarin beurkunde ich einseitige und mehrseitige Erklärungen, wie z.B.


Ich beglaubige als Notarin Unterschriften sowie Abschriften von Dokumenten.


Als Rechtsanwältin berate ich vorwiegend auf den Gebieten des Erb- und Grundstücksrechts.


  

Herzlich Willkommen

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Rechtsanwältin und Notarin
Ulrike Maier
Schönhauser Allee 118
D – 10 437 Berlin

Telefon:
0 30 / 48 49 48 37
0 30 / 4 44 93 83

Telefax:
0 30 / 48 49 48 39

E-Mail:
mail@notariat-schoenhauser.de

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